Alexandra Psichos: Wir bereiten Klage vor!

Dominik Köhler

Alexandra Psichos, Obfrau-Stellvertreterin der FG Wien der Kaffeehäuser ©Alexandra Psichos

Die Maßnahmen der Bundesregierung im Umgang mit der heimischen Gastronomie sind stark umstritten. Ein Verfahren wird angestrebt.

Die Gastronomie in der Krise. Schon viel zu lange ist die Einschränkung des Geschäftsbetriebs auf Takeaway und Lieferservice traurige Realität. Aus wirtschaftlicher Sicht, nicht viel mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Seit mittlerweile November 2020 ist es ruhig in Wiens Gastronomiebetrieben, in den Discos und Clubs gar seit März vergangenen Jahres. Viele Gastronominnen und Gastronomen haben für diese Einschränkungen im öffentlichen Interesse Verständnis aufgebracht. Zu Unrecht wie manche finden. Und, dass das Geschlossen-Halten der Gastronomie und anderer Tourismusbetriebe tatsächlich ein effektives und verhältnismäßiges Mittel zur Bekämpfung der Pandemie ist, ist nach wie vor anzuzweifeln.

Ziel des Verfahrens

Es ist an der Zeit um aufzustehen und aktiv zu werden. Sich für den eigenen Betrieb stark zu machen und für seine Rechte als wertvoller Teil der österreichischen Wertschöpfungskette einzustehen. Aus diesem Grund streben einige Gastronominnen und Gastronomen ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. Und das sind die Ziele:

  • Prüfung der Maßnahmen auf Ihre Recht- und Verfassungsmäßigkeit.
  • Im Speziellen geht es um die Frage, ob die Maßnahmen insgesamt verhältnismäßig sind und von den zuständigen Stellen (Ministerium/Regierung) in verhältnismäßiger Hinsicht auch einem Abwägungsprozess unterzogen wurden.
  • Mit einem gewonnen Urteil am VfGH am Zivilrechts Prozess den kompletten entstandenen Schaden einzuklagen.
  • Aufzuzeigen, dass ein Dauer-Lockdown auch in Zukunft kein brauchbares Mittel zur Pandemiebekämpfung ist.

Entscheidung für Sammelverfahren

Das Verfahren wird erst in Angriff genommen, wenn sich zumindest 25 Personen/Firmen anschließen. Denn erst dann ist es auf Grund des summierten Honorars möglich, einen qualitativ hochwertigen Individualantrag mit Aussicht auf Erfolg, zu verfassen. Die wertvolle Beteiligung am Verfahren verursacht geringe Kosten von gesamt 960 Euro (720 Euro Honorar inkl. Ust., 240 Euro pauschale Gerichtsgebühr). „Das Verfahren, als  Sammelverfahren zu führen, erscheint auch aus Kostengründen zweckmäßig. Sollten wir vor dem VfGH erfolgreich sein, werden uns sämtliche Verfahrenskosten ersetzt und jeder Kläger erhält € 2.000,- Verfahrensentschädigung. Und sollten wir vor dem VfGH nicht erfolgreich sein, ist der Schaden von € 960,- Brutto überschaubar“, erklärt Alexandra Psichos, Obfrau-Stellvertreterin der FG Wien der Kaffeehäuser.

Was passiert nach dem Urteil am VfGH?

Ein Sieg vor dem VfGH würde bedeuten, dass die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen aufgehoben werden bzw. rückwirkend als rechtswidrig festgestellt werden. Ein Sieg hätte zudem zur Folge, dass für den erlittenen Umsatzausfall, Amtshaftungsansprüche entstehen. Diese müssen in einem gesonderten Zivilverfahren geltend gemacht werden. Hier besteht die Möglichkeit einen Prozessfinanzierer zur Reduktion des Kostenrisikos im Zivilverfahren beizuziehen.

Schadensersatz können nur Personen/Firmen geltend machen, die Teil der Kläger waren. Für alle anderen Firmen/Personen hat das Urteil keine rechtliche Relevanz und kann nicht für Schadenersatzansprüche herangezogen werden.

Bei Interesse sich an dem Verfahren zu beteiligen, wird um formlose Bekanntgabe per Email an m.lindner@koerber-risak.at gebeten.