Wien (Culinarius) Ab den 01.01.2016 gilt ein neues Gesetz. Nämlich die Registrierkassenpflicht. Betroffen sind alle Unternehmen die Umsatz von 15.000€ pro Jahr haben und über 7.500€ Barumsatz haben. Kreditkarten- und Bankomatkartenzahlungen gelten auch als Barumsatz. Betroffen davon ist somit die gesamte Gastronomie. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag die 6 wichtigsten Eckdaten und Informationen zu diesem Thema.
Der Staat hat dieses Gesetz beschlossen um gegen den Kampf von Umsatzsteuerbetrug vorzugehen. Es werden Mehreinnahmen von 900 Millionen Euro Steuergelder erwartet.
1. Inhalte & Pflichte der neuen Registrierkassenpflicht
Jedes Unternehmen in Österreich über 7.500€ Barumsatz pro Jahr (bei mindestens 15.000€ Umsatz) muss ab dem 01.01.2016 eine Registrierkasse führen. Diese Registrierkassen müssen aber auch einen Manipulationsschutz haben. Die genauen Spezifikationen sind noch nicht endgültig beschlossen. Ein Nachrüsten von bestehenden Registrierkassenlösungen wird aber auf jeden Fall notwendig sein.n Das dieses Upgrade der Registrierkassen bei jeden Betrieb Kosten erzeugen wird, steht auch schon fest. An dieser Stelle kann man sich überlegen ob ein Upgrade oder ein Neukauf sinnvoller ist. Dies wird in jedem Fall unterschiedlich sein.
2. Ausnahmen der Registrierkassenpflicht
Unternehmer auf öffentlichen Plätzen die weniger als 30.000€ Umsatz erwirtschaften sind ausgenommen. Hier wird gerne das Beispiel des Maroni Verkäufers genannt. Hier gilt aber immer der Umsatz des Unternehmens, nicht ein einzelner Stand. Kommt das Unternehmen auf mehr als 30.000€ Umsatz pro Jahr sind diese nicht ausgenommen. Weiteres sind Hofverkäufe von Bauern ausgenommen.
3. Neukauf oder Upgrade der Registrierkassenlösung
Wir empfehlen rechtzeitig mit dem derzeitigen Registrierkassenhersteller Kontakt aufzunehmen und die Kosten in Erfahrung zu bringen. An dieser Stelle macht die Überlegung des Neukaufs einer neuen Lösung durchaus Sinn. Vor allem für kleine Unternehmen gibt es mittlerweile sehr kostengünstige Registrierkassenlösungen.
4. Was hat es mit der Einzelaufzeichnungspflicht auf sich?
Jeder Unternehmer muss bei Bargeschäft dem Kunden eine Rechnung ausstellen. Dies ist die sogenannte Einzelaufzeichnungspflicht die parallel mit der Registrierkassenpflicht gültig wird. Die Rechnung muss korrekte Bezeichnungen der Ware, Speisen usw. beinhalten und die üblichen Kennzeichen einer Rechnung.
5. Wie wird die Registrierkassenpflicht kontrolliert werden?
Das Finanzamt wird Mystery Shopper aussenden und darauf achten das ein Beleg ausgestellt wird. Bei sichtbaren Bonier- oder Kassensystemen wird dann der Einsatz des Manipulationsschutz (Stichwort: SmartCard) optisch kontrolliert. Am Ende wird sich der Prüfer zu erkennen geben und die das Kassensystem überprüfen.
6. Die Gefahren bei Nicht-Einhaltung der Registrierkassenpflicht?
Bei bestätigten Verdacht der Nicht-Einhaltung werden die Umsätze Ihres Unternehmens geschätzt. Dafür wird dann eine Nachzahlung der Umsatzsteuer notwendig sein.
Über den Autor
Werner Kubina ist technischer Leiter der Firma Dextra Data Solutions GmbH. OrderCube ist eine einfache und kostengünstige Registrierkassenlösung für Kleinunternehmen.
Fotocredit: ©pixabay.com