Mit dem Start der 2G Regel in Wien und dem Rest Österreichs gehen für die Gastronomie und andere Gewerbe große Umsatzverluste einher. Die betroffenen Branchen fordern Abgeltung.
Das Martinigansl und die dazugehörige Zeit stehen momentan bei fast jedem Kulinarik-Fan auf dem Terminplaner. Mit der Änderung der aktuell geltenen Regeln droht der heimischen Gastronomie aber gerade zu dieser sonst unglaublich starken Zeit ein herber Umsatzverlust. Fast die Hälfte aller potenziellen Kunden drohen durch die neue 2G-Regelung wegzufallen, obwohl die Kosten für Mieten und Löhne weiterhin auf einem gleichen Niveau bezahlt werden müssen.
Expertenmeinung
Die nun eingeführte 2G-Regelung für Gastronomie und körpernahe Dienstleister stößt aufgrund der derzeitigen Lage auf Verständnis. Gleichzeitig fordern die Unternehmerinnen und Unternehmer im Gegenzug auch Verständnis für die wirtschaftliche Lage der Betriebe. Wenn rund 40 Prozent der potenziellen Kunden die Angebote und Dienstleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen können, müssen dennoch die vollen Mieten und Löhne weitergezahlt werden. Besonders betroffen ist die Gastronomie, die mit Martinigansl und Vorweihnachtszeit normalerweise auf die umsatzstärksten Wochen des Jahres zusteuert: „Mit den Einnahmen aus diesen Wochen decken viele Wirte normalerweise die umsatzschwächeren Monate ab – fällt das weg, wie es nun zu befürchten ist, dann ist das fatal für viele Unternehmen“, so Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Wien.
Die Regeln in der Übersicht
Diese Regeln gelten ab sofort für die heimische Gastronomie:
- 2G-Regel für alle Gäste (geimpft oder genesen).
- 3G-Regel für alle Mitarbeiter (Als Tests werden nach wie vor auch Antigen-Tests akzeptiert, die Maskenpflicht entfällt).
Diese Regeln gelten ab sofort für die heimische Nachtgastronomie:
- 2G-Regel für alle Gäste, eine Maskenpflicht besteht nicht.
- 2G-Regel für alle Mitarbeiter (wer nicht geimpft oder genesen ist, kann mit einem PCR-Test und FFP2-Maske arbeiten).
Diese Regeln gelten ab sofort am Würstel-/Imbissstand:
- Keine Vorschriften für Gäste, außer Abstand zu halten. Das Essen in der Umgebung des Standes bleibt ebenfalls erlaubt.
- Für Mitarbeiter gilt die 2G-Regel, Getestete brauchen auch hier eine FFP2-Maske.