Die Bundesregierung verspricht Unterstützung in Höhe von einer Milliarde Euro. Für Betriebe, die aufgrund des zweiten Lockdowns vorübergehend geschlossen werden müssen.
Der erste Lockdown ist eingeschlagen wie eine Bombe. Insbesondere in die Finanzbuchhaltung der Gastronomiebetriebe und Hotel-Branche unseres Landes. Kurzarbeit, Kündigungswellen und Insolvenzen waren die Folge. Die Angst vor einem erneuten Lockdown ist seither groß. Und hier stehen wir heute.
Finanzielle Hilfe für Gastronomie, Hotellerie und geschlossene Betriebe
Insgesamt geht es um rund 1 Milliarde Euro. Dieser Betrag, zur Hilfe der im November geschlossenen Betriebe, wurde im Zuge der Schicksals-Pressekonferenz am 31. Oktober von Bundeskanzler Sebastian Kurz und Finanzminister Gernot Blümel genannt. Die großen Profiteure sind Gastronomie und Hotellerie. So makaber das klingen mag, sind doch genau diese beiden Branchen die am stärksten unter der Pandemie leidenden.
Die geschlossenen Betriebe erhalten laut Finanzminister, 80 Prozent ihres Novemberumsatzes des Jahres 2019 rückerstattet. Und das, bestenfalls so schnell wie möglich. Eruiert werden die relevanten Daten anhand der Informationen die der Finanzverwaltung vorliegen. Das passiert automatisch.
Deckelung liegt bei 800.000 Euro
Die finanzielle Unterstützung kann bis zu einem Maximalbetrag von 800.000 Euro betragen. Eine Vorgabe der Europäischen Kommission. Auch jene Betriebe die erst nach November 2019 eröffnet wurden, werden im Hilfspaket der Regierung berücksichtigt. Eine Fixkostenzuschuss-II-Lösung tritt hier in Kraft, die den zu erhaltenden Betrag aus dem Durchschnittsumsatz der letzten Monate errechnet. Die Frage nach der Gleichberechtigung darf zurecht gestellt werden, immerhin ist das Fehlen der Touristen und die Angst vor einer möglichen Corona-Infektion im öffentlichen Raum, kein erst kürzlich entstandenes Phänomen.
Finale Details bereits in Ausarbeitung
Noch ist unklar wann die Zuschüsse ausbezahlt werden, denn die Fälle gestalten sich wie immer individuell. Bereits bezogene Hilfsleitungen werden gegen gerechnet und fallen daher mit ins Gewicht der Höhe der Auszahlung. Ein weitere wesentlicher Faktor ist die Geschwindigkeit. Müssen die Gastronominnen und Gastronomen mehrere Monate auf die Auszahlung warten, wie es in der Vergangenheit zuhauf vorgekommen ist, ist es womöglich schon zu spät.
Was nun getan werden muss
Anspruch auf die finanzielle Unterstützung haben alle Firmen, die unmittelbar von der Maßnahme, hinsichtlich ihres Umsatzes, schwer betroffen sind. Weitere Richtlinien dazu sind aktuell noch in Ausarbeitung und werden direkt nach Bekanntwerden an dieser Stelle aktualisiert.
Der Antrag zur Unterstützung selbst ist bis spätestens 15. Dezember 2020 einzubringen. Das funktioniert über die Online-Plattform FinanzOnline. Wer den Antrag für den Umsatzersatz einbringt ist variabel. Das kann sowohl vom betroffenen Unternehmen selbst kommen, als auch von deren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Buchhalter. Das Geld wird als Zuschuss betrachtet und muss daher nicht zurückgezahlt werden.
Neues Kurzarbeit-Modell für die betroffenen Unternehmen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vieler Unternehmen befinden sich aktuell bereits in Kurzarbeit-III. Den im November geschlossenen Betrieben wird die Möglichkeit einer Reduktion der Arbeitszeit der Mitarbeiter auf „Null“-Stunden angeboten. Damit soll weiteren Kündigungen vorgebeugt werden. Eine rückwirkende Antragstellung ist bis Freitag, den 20. November, möglich. Außerdem soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gastronomie und Hotellerie das entgangene Trinkgeld vom AMS ausgezahlt werden. Konkret geht es um 100 Euro.
Alle aktuellen Informationen bekommen Sie von Culinarius
Das Team von Culinarius steht im zweiten Lockdown tatkräftig und unterstützend zur Verfügung. Falls Sie auf der Suche nach Antworten oder aktuellen Informationen sind, können Sie sich gerne an unsere Experten wenden.
Sie erreichen uns zu den gewohnten Geschäftszeiten telefonisch unter +43/(0) 1 5122557-0, oder per Mail an office@culinarius.at.
Wir freuen uns, Sie in dieser turbulenten Zeit bestmöglich zu informieren und zu beraten.
Die Culinarius / Gastro News Wien Redaktion wird laufend über die aktuellen Entwicklungen berichten.
Alle Details zu den Maßnahmen finden Sie hier auf einen Blick zusammengefasst.
Zur Ansicht, der rechtsverbindlichen Verordnung der Bundesregierung im Detail, kommen Sie hier.
Das gesamte Culinarius Team wünscht viel Kraft und Zuversicht in den nächsten Wochen und Monaten!