Einigung erzielt: Inmitten der Corona-Pandemie wurde die Kurzarbeit unter anderem für den Gastronomie-Sektor bis März 2022 verlängert.
„Das gibt unseren Mitarbeitern Planungssicherheit und entlastet die Arbeitgeber im zweiten Saisonstart-Lockdown in Folge enorm“, begrüßt ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer das Umdenken in der Regierung: „Das ist Hilfe in letzter Sekunde für viele Beschäftigte und Betriebe in den Ferienregionen.“ Da Mitarbeiter während des Lockdowns bei Kurzarbeit nicht nur einen Teil ihres Einkommens verlieren, sondern zusätzlich Trinkgeld, wird es ab Dezember im Rahmen der Kurzarbeit wieder eine Trinkgeldpauschale geben. Sie wird so abgewickelt, dass die Bemessungsgrundlage für die Vergütung um 5% erhöht wird und die Unternehmen gegenüber dem AMS erklären, dass sie Bemessungsgrundlage und Vergütung entsprechend anheben. Außerdem erhalten Mitarbeiter, die seit März 2020 mindestens 10 Monate in Kurzarbeit waren und im November 2021 immer noch in Kurzarbeit sind, im April 2022 einen Bonus von 500 Euro, sofern deren Bruttolohn weniger als 2.775 Euro beträgt.
Freude über Einigung
„Die aktuelle Sozialpartnereinigung zur Kurzarbeit ist neben den avisierten Wirtschaftshilfen gerade für unsere Tourismusbetriebe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine der wesentlichsten Grundvoraussetzungen zur Bewältigung des Lockdowns“, freut sich der Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Robert Seeber. Vom Lockdown direkt betroffene Betriebe können nämlich mit 22. November Kurzarbeit beginnen und drei Wochen rückwirkend den Antrag beim AMS stellen. Sie benötigen keine Bestätigung des Steuerberaters. „Wir sind froh, dass unsere Vorschläge zur Anpassung der Kurzarbeit an die notwendigen Bedürfnisse der Unternehmerinnen und Unternehmer, gehört wurden. Gerade in der Gastronomie, eine der am schwersten von der Pandemie betroffenen Branchen, sind die Maßnahmen jetzt überlebensnotwendig“, kommentiert Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie, die Maßnahmen.
Das wertvollste Gut
Auch Susanne-Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie, betont: „Unsere Mitarbeiter sind unser wertvollstes Gut. Umso größer ist die Erleichterung, dass die Bundesregierung unsere Vorschläge aufgegriffen hat und Maßnahmen ankündigt, die Saisonbetriebe in dieser schwierigen Zeit unterstützen, ihre saisonalen MitarbeiterInnen auch jetzt, wo unsere Branche geschlossen hat, bereits in Beschäftigung zu nehmen. Essentiell ist auch die Ankündigung, dass die Rahmenbedingungen der Kurzarbeit für vom Lockdown direkt betroffene Betriebe bis Ende März 2022 gelten werden.“ Die Branchenvertreter sind sich einig: „Gerade in der Tourismusbranche, wo eine existenziell wichtige Wintersaison auf dem Spiel steht, ist es wichtig, die Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen und ihnen einen unbürokratischen Zugang zur Kurzarbeit zu sichern.“