Die Wirtschaftshilfen der Bundesregierung werden um einen „Ausfallsbonus” ergänzt. Gastro News hat die wichtigsten Eckpunkte und Beispiele zur Berechnung für Sie zusammengefasst.
Der Ausfallsbonus ist eine finanzielle Unterstützung die von allen Unternehmen beantragt werden kann, die einen Umsatzausfall von 40 Prozent oder höher aufweisen. Als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss II umfasst der Ausfallsbonus, ab Jänner 2021, sowohl einen direkten Zuschuss als auch einen Vorschuss zur Liquiditätssicherung. Über FinanzOnline kann damit eine Liquiditätshilfe von bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragt werden. Gestartet wird am 16. Februar 2021.
Die wichtigsten Eckpunkte
- Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von zumindest 40%. Dieser wird im Vergleich Monatsumsatz 2019 zu Monatsumsatz 2021 ermittelt.
- Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzrückganges – davon 15% bzw. die Hälfte als Ausfallsbonus – sowie 15% bzw. die Hälfte als Vorschuss auf Fixkostenzuschuss II.
- Die Maximalhöhe dieser Förderung beträgt pro Monat 60.000 Euro. Davon werden maximal 30.000 Euro als Zuschuss sowie maximal 30.000 Euro als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II ausbezahlt.
- Die Beantragung erfolgt, wie beim Umsatzersatz über FinanzOnline und ist jeweils ab dem 16. des folgenden Monats möglich. Gestartet wird am 16. Februar 2021.
- Der Antrag kann durch den Unternehmer/die Unternehmerin selbst ohne Steuerberater erfolgen.
- Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des Fixkostenzuschuss II-Antrages.
- Verpflichtung: Unternehmen, die den Ausfallsbonus beantragen, müssen auch einen Antrag auf den Fixkostenzuschuss II stellen. Daneben soll es auch die Möglichkeit geben, ohne Vorschuss nur den Zuschuss zu beantragen (ohne FKZ II-Antrag).
- Der Vorschuss wird bei Beantragung des Fixkostenzuschuss II auf den vorläufig auszuzahlenden Betrag von 80% der ersten Tranche angerechnet werden. Wurde die erste Tranche bereits ausbezahlt, erhalten Unternehmen keinen Vorschuss.
- Der EU-Beihilfendeckel von 800.000 Euro wurde auf 1 Mio. Euro angehoben
- Für große Unternehmen steht alternativ das Modell des Verlustersatzes mit bis zu 3 Mio. Euro zur Verfügung.
Beispiele zur Berechnung des Ausfallsbonus auf Monatsbasis
Ein kleines Wirtshaus
Beispiel: Ein kleines Wirtshaus verzeichnet durch den Lockdown (kein Lieferservice möglich) einen Umsatzausfall von -100 %. Der Vorjahresmonatsumsatz betrug 12.969 Euro.
Kleines Wirtshaus | |
Umsatz | 12.969,00 € |
Umsatzausfall: 100% | 12.969,00 € |
Anrechenbare Fixkosten | 4.150,08 € |
– davon Zuschuss | 4.150,08 € |
Ersatz: 30% vom Umsatzrückgang | 3.890,70 € |
– Vorschuss 15% | 1.945,35 € |
– Bonus 15% | 1.945,35 € |
Fixkostenzuschuss + Bonus | 6.095,43 € |
Soforthilfe: Ausfallsbonus + Vorschuss: 3.890,7 Euro pro Monat (30% des Vorjahresmonatsumsatzes).
Gesamtabdeckung (Fixkostenzuschuss II + Bonus): 6.095,43 Euro (47% des Vorjahresmonatsumsatzes).
Ein Hotelbetrieb
Beispiel: Ein mittelständisches Hotel verzeichnet durch den Lockdown einen Umsatzausfall von -94 %. Der Vorjahresmonatsumsatz betrug 202.964,70 Euro.
Hotelbetrieb | |
Umsatz | 202.964,70 € |
Umsatzausfall: 94% | 190.786,82 € |
Anrechenbare Fixkosten | 52.770,82 € |
– davon Zuschuss | 49.604,57 € |
Ersatz 30% vom Umsatzrückgang | 57.236,05 € |
– Vorschuss 15% | 28.618,02 € |
– Bonus 15% | 28.618,02 € |
Fixkostenzuschuss + Bonus | 78.222,60 € |
Soforthilfe: Ausfallsbonus + Vorschuss: 57.236,05 Euro pro Monat (28,2% des Vorjahresmonatsumsatzes).
Gesamtabdeckung (Fixkostenzuschuss II + Bonus): 78.222,60 Euro (38,5% des Vorjahresmonatsumsatzes).
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich