Der Verfassungsgerichtshof kurz VfGH hat sich der Frage nach dem Mindestabstand der Tische in den heimischen Gastronomiebetrieben angenommen. Und macht Schluss damit.
Es ist nicht das erste Mal, dass der VfGH eine Corona-Verordnung als gesetzeswidrig erklärt. Dazu zählen unter anderem das Betretungsverbot für Gaststätten, oder das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen. Aktuell geht es um den Abstand zwischen den Tischen in der Gastronomie. Damit soll die Ansteckungsgefahr der Besucherinnen und Besucher verringert werden. Genau genommen, geht es um einen Meter. Laut VfGH verstößt diese, von der Bundesregierung angeordnete Maßnahme, gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz. Die Aufhebung tritt damit mit Ablauf des 31. Dezember 2020 in Kraft.
Andere Sorgen im Vordergrund
Richtig freuen können sich die Gastronominnen und Gastronomen allerdings nicht, ist doch noch völlig unklar, wie die Situation im Dezember oder Jänner aussehen wird. Neue Maßnahmen und die Sorge um den zweiten Lockdown stehen im Vordergrund. In einer Pressekonferenz am Samstag, dem 31. Oktober, wird von der Bundesregierung über den weiteren Umgang mit der außer Kontrolle geratenden Pandemie entschieden. Dass die Gastronomie Teil der neuen Verordnung sein wird, ist unbestritten.
Aus für die Abstandsregel
Die Regierung ist dazu verpflichtet zu dokumentieren, inwieweit die angeordneten Eingriffe zur Bekämpfung der Pandemie geeignet, erforderlich und angemessen sind. Das ist im Fall der Abstandsregel in Lokalen, Restaurants und allen weiteren Gastronomiebetrieben nicht erfolgt. Die Verordnung zwang viele Gastronomen dazu umzustellen, oder auf einen Teil der Tische gänzlich zu verzichten. Vor diesem Hintergrund war das Echo der Gastronominnen und Gastronom laut. Die angefochtene Abstandsregel ist bald, durch den Entschluss des VfGH, Geschichte.