Natürlich kann man einen eigenen Hotel- oder Gastronomiebetrieb Betrieb gründen. Oft ist jedoch auch eine Betriebsübernahme eine kluge Wahl. Der Vorteil: der Betrieb muss nicht nicht sperren, Infrastruktur, Betriebsanlagen-Genehmigung sowie potentielle Gäste sind bereits vorhanden.
„Die erfolgreiche Übergabe bestehender Betriebe sichert Arbeitsplätze in den Regionen, sorgt dafür, dass wertvolle Aufbauarbeit erhalten bleibt und auf die Erfahrung von bewährten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zurückgegriffen werden kann“, unterstreicht die steirische Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl die Bedeutung der neuen Initiative. Die künftigen Unternehmerinnen und Unternehmen sind dabei aber auch mit Herausforderungen – wie rechtlichen Fragen oder notwendigen Investitionen – konfrontiert. Gemeinsam mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank starten wir daher die „Übernehmer_Offensive 2019“. Wir unterstützen dabei Übernehmerinnen und Übernehmer, die einen bestehenden Hotel- oder Gastronomiebetrieb in der Steiermark fortführen möchten. Neben einem Beratungskostenzuschuss fördern wir auch Investitionen in den ersten drei Jahren nach der Betriebsübernahme, so Eibinger-Miedl.
Wer wird gefördert?
Übernehmerinnen und Übernehmer, die bestehende kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe und traditionelle Gastronomiebetriebe mit bestehender Gewerbeberechtigung übernehmen und fortführen.
Was wird gefördert?
Investitionskosten für qualitätsverbessernde Maßnahmen oder Betriebsgrößenoptimierungen zwischen EUR 10.000,- und EUR 3.000.000,-, wenn die Betriebsübernahme unmittelbar bevorsteht, oder wenn die Investitionen längstens 3 Jahre nach der Übernahme des Betriebes erfolgen. Die Förderaktion kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
Wie wird gefördert?
Projekte von EUR 10.000,- bis EUR 3.000.000,-
ÖHT
Geförderter Kredit in Höhe von 90 Prozent der förderbaren Kosten (Laufzeit 10 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei)
Absicherung dieses Kredites mit einer Bundes- haftung über 80 Prozent der Kreditsumme.
Ansprechpartner: Florian Zellmann, MSc
Parkring 12a, 1011 Wien Telefon: 01/51 5 30-82 E-Mail: zellmann@oeht.at
Land Steiermark
Übernahme der Fixzinsen für die gesamte Laufzeit, die einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,5 Prozent zahlt der Fördernehmer.
Übernahme der Haftungsprovision für Bundeshaftungen bis 0,8 Prozent, die einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 Prozent zahlt der Fördernehmer.
Ansprechpartner: Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 12 Referat Tourismus
DI Michael Schweighofer Radetzkystraße 3, 8010 Graz
Telefon: 0316/877-4939
E-Mail: michael.schweighofer@stmk.gv.at