Rechtstipps für die Praxis: Vorsicht bei Fotografien aus dem Internet

Felicitas Call

Bei Fotos aus dem Internet unbedingt die Urheberrechte beachten (c) Pixabay

Fotos aus dem Internet ohne Zustimmung des Urhebers zu kopieren und für die eigene Website zu verwenden kann fatale Folgen haben. Beachten Sie die folgenden Ratschläge, um für den Ernstfall gewappnet zu sein und hohe Kosten zu vermeiden.

Fotografien aus dem Internet einfach zu kopieren und in der eigenen Website zu verwenden, ist unkompliziert, schnell und (scheinbar) billig. Leider ist es auch in den meisten Fällen unzulässig – nämlich immer dann, wenn der Rechteinhaber dieser Verwendung nicht zugestimmt hat. Die Folgen einer unzulässigen Nutzung können gravierend sein: Nicht selten folgt eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt, der in unmissverständlichem Ton auffordert, die Gesetzesverletzung zu unterlassen, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, Entgelt für die bisherige Nutzung der Fotografie und seine Kosten zu begleichen (Euro 1.500,- und mehr sind keine Seltenheit).

Fotos & Urheberrecht

Die Rechte des Urhebers entstehen mit der Schaffung des Werks. Dadurch erhält der Urheber einerseits die Verwertungsrechte (das beinhaltet einerseits das Recht, ein Werk im Internet auf Abruf zur Verfügung zu stellen) und andererseits Urheberpersönlichkeitsrechte (zum Beispiel das Recht auf Nennung seines Namens). Dafür ist weder eine Registrierung noch ein Copyrightvermerk „©“ notwendig.

 Mögliche Folgen

Möglich ist die bereits erwähnte Abmahnung (durch einen Rechtsanwalt) oder eine Klage. Falls man den Forderungen der Abmahnung nicht nachkommt, droht eine Klage auf Unterlassung und Schadenersatz. Solche angedrohten Unterlassungsklagen sind teuer. Der Streitwert dafür liegt (zumeist) über ca € 40.000,-; diesen Betrag ist zwar so nicht zu bezahlen, aber an diesem hohen Streitwert orientieren sich die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Je nach Ausgang des Prozesses hat diese Kosten der Verlierer zu bezahlen. Bei solchen Verfahren besteht Rechtsanwaltspflicht; sprich man benötigt für ein gerichtliches Verfahren in jedem Fall einen Rechtsanwalt.

Bei Abmahnung richtig handeln

Die Fotografie muss in einem solchen Fall vollständig von der Website entfernt werden. Die bloße Beseitigung des Links zur Fotografie reicht nicht, sonst bleibt die Fotografie selbst noch immer im Internet abrufbar. In der Folge könnte sie mittels Bildersuche einer Suchmaschine oder bei Kenntnis des Pfads zur Fotografie immer noch gefunden und abgerufen werden. Es muss daher jedenfalls auch die Fotografie selbst gelöscht werden. Tatsächlich wurden Personen, die aufgrund einer Abmahnung bloß den Link beseitigten, deshalb neuerlich abgemahnt. Erfolgt die neuerliche Abmahnung durch einen Rechtsanwalt, entstehen dadurch neuerlich Kosten. 

Empfehlung: „Fotografien für eine Unternehmens-Website sollten aus einer legalen Quelle stammen und mit einer ausreichenden Rechteeinräumung für die konkrete Nutzung (zB für die Verwendung auf einer kommerziellen Website) erworben werden. Dies sollte für den Fall der Abmahnung auch dokumentiert und somit nachweisbar sein.“

Das Kompetenzzentrum für Geistiges Eigentum wurde 2001 auf Initiative und mit Unterstützung des Veranstalterverbandes Österreich gegründet. Es widmet sich der Förderung und Forschung im Bereich des Geistigen Eigentums. Diese Rechtstipps aus der täglichen Praxis werden Ihnen zur Verfügung gestellt von Veranstalterverband Österreich.

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