Eine Wirtin in Wien sorgt für Überraschung bei ihren Gästen – jedoch für keine positive.
Für das Aufladen des Handys verrechnet man im Café im Hundertwasserhaus schlicht und einfach eine Stromgebühr von einem Euro. Laut Arbeiterkammer steht ihr dies rechtlich gesehen sogar zu. Dadurch stellt sich die Frage, ob nun mehrere Lokale auf diesen Zug aufspringen werden. Müssen wir tatsächlich schon bald für das kurze Aufladen unseres Handys zahlen?
Stromrechnung für unterwegs
Neben der viel diskutierten Wassergebühr sorgt nun auch die dreiste Rechnung der Wirtin für Aufregung. Nachdem zwei Gäste bei einem Besuch von drei Stunden nur vier Weiße Spritzer konsumierten, empfand es die Chefin des Cafés im Hundertwasserhaus gerechtfertig den Strom in Rechnung zu stellen. Bei einer kürzeren Nutzung hätte sie dies angeblich nicht für angebracht gehalten. Dass der Betrag für den tatsächlichen Verbrauch allerdings um einiges zu hoch ist, lässt sie unbeeindruckt.
Die Informationspflicht der Gastronomen
Die Empfängerin der sonderbaren Rechnung wundert sich, da sie vor dem Gebrauch des Stromsteckers sogar gefragt hatte, jedoch nicht über etwaige Kosten informiert wurde. Die Chefin des Lokals rechtfertigt den Informationsunterlass mit dem Vermerk in der Speisekarte, wo die Stromgebühren handschriftlich ergänzt sind. Rechtlich gesehen hat das Café alles richtig gemacht. Die Gebühr wird offiziell versteuert und auch die Arbeiterkammer stellt sich auf die Seite der Gastronomen. Sie bestätigt, dass für jede Dienstleistung eine Rechnung verlangt werden könne. Vorab sollte man seine Gäste jedoch über diese Regelung informieren.
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