Illegale Abzocke bei Neugründungen!!

Michaela Reisel

Heute einige Worte zu leider immer wieder versuchten Betrügereien mittels gefälschten Bescheiden.
Schmerzvolle Begleitmusik jeder Neugründung oder Geschäftsübernahme ist die Flut an Erlagscheinen die während dieses Prozesses ins Haus flattern. Besonders als Jungunternehmer, ist man voll motiviert, will alles richtig machen und zahlt brav ein. Oftmals leider in gutem Glauben an die Rechtmäßigkeit der einlangenden Rechnungen und Zahlungsaufforderungen. Dem ist nicht immer so!!!
Eine ganz fiese Masche ist es den Bescheid der Eintragung von Firmendaten in das Handelsregister zu fälschen. Dieser wird mit genauer Leistungsbeschreibung sowie Kostenaufstellung dem Unternehmer zugesandt. Dabei ist natürlich auch ein Erlagschein. Das ganze sieht derart echt aus, dass viele Kolleginnen und Kollegen den Betrag einzahlen. In dem mir bekannten Fall handelt es sich immerhin um € 495, 50.
Auf dem Bescheid befindet sich sogar eine Website: www.handelsregister.co.at sowie der Briefkopf einer Firma mit Namen: Firmenregister für Österreich Handelsgericht IBY s.r.o. FN: HRV 162957940 Adresse Marxergasse 21.
Die Kontonummer lautet: SK5102000000003619129557 BIC: SUBASKBX
Es handelt sich dabei um eine Bank in Bratislava.
Also bitte Achtung! und aufmerksam lesen. An einigen Punkten kann eine Fälschung erkannt werden:
Ein Gericht ist keine Firma, hat also keine Kürzel nach dem Namen wie s.r.o.
Ein Gericht hat keine Firmennummer
Die Kontoverbindung muss eine Österreichische IBAN mit AT haben
Irgendwo auf dem so genannten Bescheid steht der Satz: „Es handelt sich lediglich um eine Mitteilung und ein Vertragsangebot.“
Diese Geschäftspraktik stellt eine unlautere Geschäftspraktik dar. Nach § 28a UWG (unlauterer Wettbewerb) ist das verboten. Der Paragraf lautet genau:
„Es ist verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmissverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt.“
Wenn so ein verdächtiger Bescheid in der Post ist, bitte anhand der Punkte prüfen. Auf keinen Fall einzahlen. Wenn Unsicherheit dazu herrscht, dann kontaktiert mich bitte. Wir in der Fachgruppe klären das und geben rechtzeitig Bescheid.
Euer
Peter Dobcak