Wien (Culinarius) – Die Klage eines einzigen Anrainers könnte für die „Bettel-Alm“ am Lugeck verheerende Folgen haben: Insolvenz, das Aus für 40 MitarbeiterInnen droht der Diskothek mit der beliebten Après Ski Stimmung. Dietmar M., der die Klage einreichte, liegt seit Jahren mit der „Bettel-Alm“ im Streitgespräch. Nun hat er es geschafft: Seine Lärmbeschwerde traf beim Verwaltungsgerichtshof auf Akzeptanz. Dieser entschied, dass die neue Sperrstunde von 6 Uhr in der Früh zukünftig auf 24 Uhr vorverlegt werden soll. „Niemand hat mit so etwas gerechnet, das war der absolute Schock für uns! Wir haben alle Auflagen erfüllt, das Magistrat steht hinter uns und trotzdem wurde die Klage durchgebracht“, so der Geschäftsführer Obermaier im Gespräch mit Gastronews Wien.
Doch die Hoffnung stirbt zuletzt. Anwalt Stefan Prochaska legte Revision und Beschwerde gegen das Urteil ein, mit dem Ziel der aufschiebenden Wirkung. Wann genau die Revision vom Gericht bearbeitet wird, steht laut Obermaier jedoch in den Sternen.
Peter Dobcak, Obmann der Sparte Gastronomie in der Wirtschaftskammer Wien, sieht den Fall hingegen klarer: 6 Wochen, dann müsste über Revision und Beschwerde entschieden sein. Dobcaks Urteil des Geschehens: „Gastronomiebetriebe und Anrainer sollten aufeinander Rücksicht nehmen, das ist klar. Aber dieser Nachbar ist absolut nicht interessiert an einem Konsens. Er will die Gastronomie totmachen. Vier Jahre wohnt der besagte Herr in Wien, hat seinen Hauptwohnsitz eigentlich in Graz, wo er bereits eine ähnliche Aktion brachte.“
Dobcak fordert deshalb eine Änderung der Gewerbeordnung. Diese soll den Gastronom nicht mehr für den Lärm verantwortlich machen können, den die Gäste vor der Lokaltür verursachen. Denn der aktuelle Fall sei auch ein Vorgeschmack auf das, was 2018 mit dem Rauchergesetz auf uns zu käme.
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