Wiener Kaffeehäuser: Kennzeichnung allergener Stoffe

Wirtschaftskammer fordert umsetzbare Lösungswege und Finanzierung

Wien (TP/OTS) – Vierzehn allergene Stoffe hat die EU definiert, die in Wiener Gastronomiebetrieben, Kaffeehäusern und Hotels gekennzeichnet werden müssen, um Gästen mit Allergien Sicherheit zu geben, nicht das „Falsche“ zu essen. Durch Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium konnte die Wirtschaftskammer Österreich erreichen, dass Gastronomen ihre Gäste – neben einer Auszeichnung auf den Speisekarten – auch mündlich über Inhaltsstoffe informieren können. „Speisekarten dick wie Telefonbücher, unleserlich für den oft nicht betroffenen Gast und schwer administrierbar für uns Kaffeehäuser und Gastronomen, das kann nicht die einzige Lösung sein. Deshalb freue ich mich, dass die Wirtschaftskammer eine zweite Möglichkeit der Auskunftspflicht ausverhandeln konnte“, so Berndt Querfeld, Obmann der Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser der Wirtschaftskammer Wien.


Auskunftspflicht ja, aber wie? 

Die Wiener Kaffeehäuser sind sich ihrer Verantwortung dem Gast gegenüber durchaus bewusst. Es darf allerdings nicht sein, dass wieder einmal alleine sie in die Pflicht genommen werden, um ein allgemeines Gesundheitsthema umzusetzen. Das ist und bleibt die Aufgabe des Gesundheitsministeriums, welches ein Konzept vorlegen muss, das für alle Betroffenen umsetzbar ist. 

Denn wie solch eine Auskunftspflicht konkret aussehen soll, kann man sich in der Branche noch nicht vorstellen, da es viele ungeklärte Fragen gibt: 

– Wer soll solche Schulungen der Mitarbeiter durchführen? Bis dato gibt es in der Branche keine flächendeckende Ausbildung zu diesem Thema. Weder in den Berufsschulen noch in den Hotelfachschulen wurde das Thema bisher unterrichtet. 

– Wer soll geschult werden? Österreichweit gibt es 55.000 Betriebe, bei einer konservativen Schätzung von zwei Mitarbeitern pro Betrieb wären das bereits 110.000 Menschen, die bis Ende 2014 geschult werden müssten – zeitlich ein kaum mehr einzuhaltender Rahmen. 

– Wer trägt die Kosten für solche Schulungen? Die Betriebe haben schon einen enormen, bürokratischen und personellen Aufwand durch diese Auskunftspflicht, es kann nicht sein, dass sie auch noch finanziell in die Pflicht genommen werden. 

„Als Interessenvertretung fordern wir für unsere Betriebe ein umsetzbares Konzept. Denn bei Verstößen droht ein – unserer Meinung nach viel zu hoher – Strafrahmen von bis zu 50.000 Euro. Eines ist fix: Die Allergenverordnung macht uns, die wir gerne kreativ und vielfältig kochen, das Leben schwer. Entlastung ist jetzt angesagt – und nicht noch mehr bürokratische Hürden und hohe Strafen!“ so Fachgruppenobmann Querfeld.