Umsetzung der EU-Lebensmittelverordnung Ende 2014 – WKÖ-Hinterleitner: „Wir fordern gleiches Recht für Alle und Rechtssicherheit statt existenzbedrohender Strafen“
Wien (OTS/PWK472) – „Die Uhr für die österreichische Gastronomie tickt“, warnte der Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Helmut Hinterleitner, im Hinblick auf die mit 13. Dezember 2014 in Kraft tretende EU-Lebensmittelinformationsverordnung, heute Donnerstag, vor Journalisten in Wien. Ab diesem Zeitpunkt müssen in Restaurants und Hotels bei allen Gerichten jene Zutaten dokumentiert werden, die Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können. „Die gesetzliche Informationspflicht ist für uns ein überbordender bürokratischer Angriff auf den Wirtschaft- und Gastronomiestandort Österreich und stellt unsere Betriebe vor gewaltige Herausforderungen – vor allem jene Betriebe, die sich um ein umfangreiches und abwechslungsreiches Speisenangebot bemühen und ihre Gerichte soweit als möglich aus frischen Zutaten der regionalen Landwirtschaft zubereiten“, zeigte sich Hinterleitner überzeugt. Dank intensiver und konstruktiver Zusammenarbeit mit dem für die Umsetzung zuständigen Bundesministerium für Gesundheit konnten zwar die schlimmsten
~ Nebenwirkungen der Allergen-Verordnung für die heimische Gastronomie abgeschwächt werden, so Hinterleitner, zwei zentrale Forderungen seien aber noch offen. Hinterleitner: Information ja – aber gleiches Recht für alle! Für den Fachverband Gastronomie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Gäste ein Recht auf Information haben. Dieses Recht muss aber für alle gelten. Aktuell wird die ~
Ansicht vertreten, dass die Informationspflicht nur für die gewerbliche Gastronomie, nicht aber für Vereine gelten soll, womit Vereinsfeste, Clubbings und ähnliche Veranstaltungen von der Verpflichtung ausgenommen wären. Das bedeutet, dass Gäste hier nicht denselben Schutz genießen werden wie in der Gastronomie, obwohl ebenfalls Speisen und Getränke zu marktüblichen Preisen verkauft werden. Eine eklatante Benachteiligung von Gästen und Gastronomiebetrieben, so Hinterleitner: „Der Schutz der Gäste muss überall gleich gelten. Wir fordern daher gleiche Spielregeln für alle, denn Gesundheit geht ja wohl alle an“, betonte der Sprecher von rund 60.000 österreichischen Gastronomiebetrieben.
Drakonische Strafdrohungen für Gastronomen müssen fallen
Unzumutbar für Hinterleitner sind auch die bis dato geplanten Strafrahmen. „Es drohen im Übertretungsfall drakonische Strafen, die unzumutbar sind und in keinem Verhältnis stehen“, kritisiert Hinterleitner. Österreich verdanke seinen Ruf als Gastgeberland und Tourismushochburg auch der hohen Qualität seiner Gastronomiebetriebe. Die neue EU-Verordnung droht nun diesen Vorzeigebetrieben mit überzogenen Strafen, die in vielen Fällen sogar das wirtschaftliche Überleben gefährden können. Ein Verstoß gegen die Informationspflicht kann mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Im Wiederholungsfall droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Diese Beträge seien vor allem angesichts der extrem kurzen Vorbereitungszeit auf die Umsetzung der EU-Vorgabe ein Schlag ins Gesicht der heimischen Gastronomie, so Hinterleitner und stellt klar: „Wir wollen Rechtssicherheit statt existenzbedrohenden Strafen und Unterstützung bei Schulungsmaßnahmen statt juristischer Willkür.“
Zwei wesentliche Erleichterungen für heimische Wirte bereits durchgesetzt
Positiv wertet der WKÖ-Branchensprecher, dass durch intensive Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium einige Erleichterungen bei der innerstaatlichen Umsetzung der EU-Verordnung durchgesetzt werden konnten. So kann die Information über die Inhaltsstoffe bei entsprechender Kenntnis durch nachweislich geschulte Mitarbeiter auch mündlich – und nicht nur, wie ursprünglich von der EU , schriftlich -erfolgen. „Zudem konnten wir erreichen, dass die Übergangsfristen für die notwendigen Schulungen für unsere Betriebe auf rund ein Jahr ausgeweitet werden“, erklärte Hinterleitner.
Die Politik sei nun gefordert, aufklärend und informativ statt sanktionierend zu wirken, damit die Vielfalt und die Regionalität des kulinarischen Angebots in der heimischen Gastronomie weiterhin erhalten bleiben, so Hinterleitner abschließend. (ES)