Der bekannte Italiener „Dai Fratelli“ in der Wiener Innenstadt ist insolvent

Lisi Brandlmaier

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Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass über das Vermögen der „FRATELLI“ Gastronomiebetriebsges.m.b.H am Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren eröffnet wurde.

Weiters gibt der AKV bekannt, dass es sich bei der Insolvenzschuldnerin um „die Betreiberin des Gastronomielokals FRATELLI in der Rotenturmstraße 11 in 1010 Wien handelt. Das Unternehmen führt bereits seit 2001, sohin seit über 20 Jahren, ein italienisches Restaurant.“

Im Unternehmen sind 33 Dienstnehmer beschäftigt.

Die Pandemie sei dafür verantwortlich

Kurz vor Ausbruch der Pandemie wurde ein weiteres Lokal im 3. Bezirk in Wien eröffnet, das allerdings infolge der niedrigen Umsatzzahlen bereits geschlossen wurde.
Die jetzige Insolvenz führt die Insolvenzschuldnerin auf die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie zurück.

Wie der AKV weiters bekannt gibt: „In Folge der behördlichen Schließungen kam es zu einem ständigen Wechsel an Dienstnehmern und Ausfall der Kunden. Diese Umsatzausfälle haben sich auch in den darauffolgenden Monaten wenig erholt, während es andererseits zu einer Kostensteigerung bei der Unternehmensführung in den Bereichen Lohnkosten, Wareneinsatz und Energiepreise kam.“

28 Gläubiger sind mit einer Gesamtforderung von 3.830.034,61 Euro betroffen.

Eine Unternehmensfortführung wird angestrebt – Sanierungsplan in Arbeit

Offenbar sei aber eine Unternehmensfortführung geplant. Der Schuldner beabsichtigt das Unternehmen zu sanieren und seinen Gläubigern im Zuge des Insolvenzverfahrens einen Sanierungsplan anzubieten.

Der Kreditschutzverband bestätigt die Insolvenzmeldung

Wie der Kreditschutzverband (KSV 1870) erfahren hat, „machten u. a. Umsatzrückgänge, allgemeine Teuerungen sowie finanzielle Verluste infolge von Investitionen in ein weiteres Lokal die nunmehrige Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig.“ Und auf der Homepage des KSV 1870 ist weiters zu lesen: „Der Insolvenzverwalter wird nunmehr zu prüfen haben, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder eine Schließung unumgänglich ist. Laut Eigenangaben strebt die Schuldnerin eine Fortführung und Sanierung ihres Unternehmens an.“, so Alexander Greifeneder vom KSV1870.