Die Kündigung von Mitarbeitern ist eine ernste Sache, insbesondere in der derart schnelllebigen Branche Gastronomie. Nun geht es um die finale Klärung der Kündigungsfristen, leider nicht ohne Probleme.
Dieses Thema sorgt für ordentlich Krawall. Wie Gastro.News berichtete, sind die Wiener Gastronominnen und Gastronomen, weiter die Interessenvertretung, alles andere als zufrieden, mit der Regelung einer 6-wöchigen Kündigungsfrist für die Branche, die seit Oktober 2021 in Österreich gilt. Aber: für Saisonbranchen, wie Tourismus oder Bauwirtschaft, können im Branchenkollektivvertrag praxisgerechte kürzere Fristen bzw. flexiblere Regelungen vereinbart werden. Für das Hotel- und Gastgewerbe hatten sich die Fachverbände mit der Gewerkschaft vida auf eine 14-tägige Kündigungsfrist im Kollektivvertrag geeinigt. Für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der durchaus richtige Weg.
Für uns steht außer Zweifel, dass das Hotel- und Gastgewerbe eine Saisonbranche ist.
Mario Pulker
Der OGH tritt auf den Plan
Nun könnte aber alles anders kommen, denn die vida bestritt nachträglich die Vereinbarung und bringt die Entscheidung damit ins Wanken. Der Oberste Gerichtshof, kurz OGH, wurde von den gastgewerblichen Fachverbänden zur Klärung angerufen. „Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum die zwischen uns und der Gewerkschaft vereinbarte Regelung nun keine Gültigkeit mehr haben sollte“, sagen die Obleute der gastgewerblichen Fachverbände, Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker. Das Problem einer 6-wöchigen Kündigungsfrist ist ernst und wird auch von den Wirtinnen und Wirten nicht unkommentiert zur Kenntnis genommen.
Das ist eine absolute Katastrophe!
Christian Pock
„Ich weiß aus eigener Erfahrung wie schwer es unter Umständen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sein kann. Gerade bei Kündigungen. Denn eines ist ganz klar, während es sich der Eine Zuhause gut gehen lässt, muss ein neuer Mitarbeiter eingestellt und eingeschult werden. Der dann das Geld verdient, mit dem der Andere bezahlt wird“, sagte Christian Pock vom Otto Wagner Schützenhaus schon vor Monaten zur Änderung zu Gastro.News.
Kündigungsfristen für Saisonbranche
Im nun vorliegenden Beschluss bestätigt der OGH die wesentlichen rechtlichen Argumenten der Fachverbände. Noch offen und in einem nächsten Schritt zu klären ist die Frage der Saisonbranche. „Für uns steht außer Zweifel, dass das Hotel- und Gastgewerbe eine Saisonbranche ist. Wenn zur Klärung dieser Frage noch ergänzendes Datenmaterial zu den bereits vorgelegten Gutachten benötigt wird, so werden wir dieses selbstverständlich einbringen“, zeigen sich die Obleute zuversichtlich, dass in einem nächsten Schritt eine endgültige Klärung herbeigeführt und damit Rechtssicherheit für Betriebe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen wird. Gastro.News hält Sie wie gewohnt über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.