Im Zuge der Pressekonferenz am 17. Juni 2021 verkündete die österreichische Bundesregierung, angeführt von Kanzler Sebastian Kurz, neue Lockerungen für die heimische Gastronomie.
So darf ein Tag gern öfter beginnen. Mit guten Nachrichten für die heimischen Gastronominnen und Gastronomen. Die zuletzt sehr niedrigen Zahlen an täglichen Corona-Neuinfektionen bereiten den Weg weiterer Lockerungen. „Wir stehen heute mit großer Freude vor Ihnen, denn wir können weitere Öffnungsschritte bekanntgeben. Diese werden ab 1. Juli in Kraft treten. Wir bewegen uns damit mit großen Schritten weiter Richtung Normalität zu. Und das zurecht. Denn die Situation ist deutlich besser als wir erwartet haben. Die 7-Tage Inzidenz in Österreich liegt aktuell bei 15. Das ist ein sehr guter Wert“, so der Bundeskanzler Sebastian Kurz. Folgende Lockerungen treten ab 01. Juli in Kraft:
Die Lockerungen auf einen Blick:
- Die Sperrstunde fällt.
- Die Mindestabstände fallen.
- Mitarbeiter und Gäste müssen keine Maske mehr tragen. Auch nicht in den Innenräumen.
- Die Nachtgastronomie darf wieder öffnen. Vorerst mit verringerter Kapazität (75%), ab 22. Juli ohne Kapazitätsbeschränkung.
- Hochzeiten dürfen wieder uneingeschränkt gefeiert werden.
- Großveranstaltungen dürfen wieder in voller Auslastung der Spielstätten stattfinden.
- Für Kinder unter 12 Jahren entfällt im Sommer die Testpflicht.
- Die FFP2 Maskenpflicht gilt nur noch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Sonst gilt die Tragepflicht eines Mund-Nasenschutzes.
- Die 3G Regel bleibt uneingeschränkt in Kraft.
- Ab 22. Juli fällt die Registrierungspflicht in der Gastronomie.
Ein Sommer wie damals
Der Besuch der Wiener Gasthäuser wird ab ersten Juli noch ein Stück schöner. Denn mit dem Wegfall der Maskenpflicht, kehrt auch die sichtbare Gastlichkeit wieder zurück in die Bundeshauptstadt. „Ich habe in den letzten Tagen viel Positives erfahren. Der Impffortschritt in Österreich ist hervorragend. Die heute verkündeten Lockerungen sind insbesondere auf wirtschaftlicher Ebene ein großer Schritt für die Tourismusbranche und die Gastronomie. Der Wegfall des Mindestabstands trägt erheblich dazu bei, das volle Potential der Betriebe im Sommer nutzen zu können“, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger abschließend.