WKÖ-Pulker: „Große Erleichterung für unsere Betriebe“
Das Abholen vorbestellter Speisen beim Gastwirt ist ab sofort erlaubt. Zu beachten ist dabei lediglich, dass die Speisen nicht vor Ort im Lokal konsumiert werden und der auch sonst vorgeschriebene Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten wird.
Klare Regelungen
Diese klare und praxisgerechte Regelung konnte nun nach konstruktiven Gesprächen mit dem zuständigen Gesundheitsministerium und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) erreicht werden: „Die Änderung der Verordnung Covid-19 Maßnahmenverordnung bringt eine große Erleichterung für unsere Betriebe, die von den verfügten Maßnahmen besonders hart betroffen sind. Wir hatten dazu in den letzten Wochen sehr viele Anfragen von verunsicherten Wirten. Nun ist sowohl das Liefern, wie auch das Abholen von bestellten Speisen klar geregelt und erlaubt“, freut sich Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Bisher hat das Gesundheitsministerium zwar das Lieferservice erlaubt, das Abholen des bestellten Essens beim Wirt aber derart eingeschränkt, dass es in der Praxis nicht durchführbar war.
Dienst an der Allgemeinheit
Pulker: „Die Versorgung der Bevölkerung mit frisch gekochtem Essen ist nicht nur ein wichtiges, verbleibendes Standbein für unsere Gastwirte, sondern vor allem auch ein Dienst an der Allgemeinheit. Viele, vor allem ältere Menschen sind nicht in der Lage, sich ihr Essen selbst zuzubereiten. Wir freuen uns daher, dass das Gesundheitsministerium unseren Argumenten gefolgt ist und die Verordnung in praxisgerechter Weise geändert hat.“