Die Neuerungen bei der Kurzarbeit bringen konkrete Erleichterung für Betriebe, so auch für die Tourismusbranche. „Das ist eine wichtige Maßnahme zum Erhalt der Mitarbeiter“, so Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
In einer Aussendung hat die WKO heute die wichtigsten Erleichterungen zu den Neuerungen der Corona-Kurzarbeit aufgelistet. „Das ist ein enorm wichtiger Schritt für die Tourismusbetriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er wird helfen, die Effekte am Arbeitsmarkt abzuschwächen. Denn oberstes Ziel ist es, unsere Mitarbeiter in den Betrieben zu halten“, sagt Nocker-Schwarzenbacher.
„Wirtschaftliche Sicherheit für Mitarbeiter bieten“
Die Neuerungen wurden heute von der Arbeitsministerin Christina Aschbacher (ÖVP) nach der Einigung mit den Sozialpartnern präsentiert. Nocker-Schwarzenbacher: „Wir haben damit erreicht, dass das Kurzarbeitsmodell jetzt exakt an die Dienstleistungsbranche angepasst wurde. Damit können wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirtschaftliche Sicherheit bieten. Auch wenn die Tätigkeiten im Betrieb vorerst auf ein Minimum – zeitweise auch auf Null – reduziert werden. Ich hoffe, dass viele diesen Schutzschirm nützen.“
Folgende Erleichterungen für Betriebe sind vorgesehen:
- Der Erstkontakt mit dem AMS kann per Mail oder telefonisch erfolgen
- Die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers werden ab dem ersten Monat vom AMS übernommen
- Zeitguthaben und Alturlaube sind vorab abzubauen
- Längere Zeiträume mit einer Wochenarbeitszeit von 0 Stunden können vereinbart werden
- Nettoersatzraten zwischen 80-90% des bisherigen Nettoentgelts
- Sozialpartnervereinbarung wird innerhalb von 48 Stunden ermöglicht
- Förderdauer beträgt drei Monate, bei Bedarf Verlängerung auf weitere drei Monate möglich
- Bei besonderen Verhältnissen ist Entfall der Behaltefrist zu verhandeln
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